Wir freuen uns sehr, die Kindertagesstätten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Schritt für Schritt weiter öffnen zu können.
Ab 25.5. gilt:
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Alle Kinder, die in der Notbetreuung (Kinder deren Eltern in
systemrelevanten Berufen, Alleinerziehende usw.) sind, können zu den
Zeiten kommen, die im Betreuungsvertrag verankert sind.
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Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder besuchen. Berechtigt sind die
Kinder, die zum Schuljahr 2020/2021 zur Einschulung tatsächlich
angemeldet sind.
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Geschwisterkinder von Vorschulkindern dürfen ebenfalls wieder in die Kita
Voraussichtlich ab 15.6. – im nächsten Schritt der Ausweitung – ist vorgesehen:
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Die Aufnahme von Krippenkindern, die am Übergang zum Kindergarten
stehen
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Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden