Schrittweise Öffnung der KiTa

Wir freuen uns sehr, die Kindertagesstätten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Schritt für Schritt weiter öffnen zu können.

 

Ab 25.5. gilt:

  • Alle Kinder, die in der Notbetreuung (Kinder deren Eltern in

    systemrelevanten Berufen, Alleinerziehende usw.) sind, können zu den

    Zeiten kommen, die im Betreuungsvertrag verankert sind.

  • Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder besuchen. Berechtigt sind die

    Kinder, die zum Schuljahr 2020/2021 zur Einschulung tatsächlich

    angemeldet sind.

  • Geschwisterkinder von Vorschulkindern dürfen ebenfalls wieder in die Kita

 

Voraussichtlich ab 15.6. – im nächsten Schritt der Ausweitung – ist vorgesehen:

  • Die Aufnahme von Krippenkindern, die am Übergang zum Kindergarten

    stehen

  • Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden